Seit 2015 gängelt PayPal mich mit ihren KSP Rechtsanwälten. Eine Klärung des Falls ist nicht in Sicht. Bei einer Hauptforderung von 32,18 EUR sollte man eigentlich davon ausgehen, dass die Sache geklärt werden kann, doch weder seitens PayPal noch KSP gibt es irgendeine erkennbare Motivation, die Sache beizulegen.
Ein Verschulden trifft mich nicht. PayPal hat mir 2015 ein Abonnement untergeschoben, das ich nicht beauftragt habe. Ich hatte sogar aktiv dagegen widersprochen, was ich sowohl PayPal als auch deren Rechtsanwälten mehrfach mitgeteilt und bewiesen habe. Wenn PayPal diese Hinweise nicht berücksichtigt, wozu gibt es dann ein Kommentarfeld?

Am 06.10.2015, 17:32 schrieb ich an KSP Rechtsanwälte:
Der Negativbetrag auf dem Paypal-Konto ist entstanden, weil Paypal meinen Hinweis vom 20.05.2014 23:07 zum Transaktionscode 25W00885NJ041121K nicht gelesen hat. Zitat:
"Ich widerspreche diesem Zusatz: 'Hiermit ermächtige ich Hush Communications Canada Inc., auch zukünftig geschuldete Beträge einmalig, regelmäßig oder unregelmäßig von meinem PayPal-Konto einzuziehen.' - Die Einzugsermächtigung wird nur EINMALIG erteilt."
Am 30.04.2015 18:24, also ein Jahr später, flog der Fehler dann auf, als Paypal erneut für die o. g. Firma abbuchen wollte. Nach einigen Telfonaten war klar, dass Paypal intern ohne meine Zustimmung für eine ganze Reihe von Firmen sogenannte Abos führt, die aber nie beauftragt wurden. Natürlich widersprach ich der Bankabbuchung und löschte alle sogenannten Abos, einschließlich dem für die o. g. Firma.
Und nun verweigerte Paypal jede interne Qualitätssicherung und den Käuferschutz.
In der Konsequenz habe ich meine Geschäftsbeziehung gegenüber Paypal am 02.07.2015 18:57 außerordentlich sofort gekündigt. Zitat:
"aufgrund Ihrer falschen Abrechnungen und dem miserablen Kundenservice kündige ich hiermit außerordentlich und fristlos sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit Ihnen, der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. und aller Tochterfirmen, Mutterkonzerne usw."
Das Konto hätte also längst geschlossen sein müssen und wird offenbar trotzdem (rechtswidrig) weitergeführt.
Mein letztes Schreiben an KSP mit Vergleichsangebot vom 30.06.2021.
PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
Ihre Nümmerchen
- Kundennummer: 1907715966027637898
- Aktenzeichen: PL1741470
- IBAN: DE55200700240090173600
- BIC: DEUTDEDBHAM
- Hauptforderung: 32,18 EUR
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Telefonate von heute, 30.06.2021. Hierbei haben Sie meinem Vergleichsangebot von 45,00 EUR bei Zahlungseingang bis 03.07.2021 mündlich zugestimmt. Mit Schrecken habe ich jedoch festgestellt, dass Sie mit Ihrem Angebot vom 23.09.2019 die Freischaltung des betroffenen PayPal-Kontos ausdrücklich nicht einschließen. Unter diesen Umständen ziehe ich das heutige Vergleichsangebot hiermit wieder zurück, mache Ihnen aber ein neues Angebot:
1. Ich begleiche die Hauptforderung von 32,18 EUR innerhalb von 5 Werktagen nach Ihrer Annahme.
2. Sie oder Ihre Mandantin sichern mir schriftlich die Freigabe des PayPal-Kontos mail@*********.** und die Umschreibung auf meine aktuelle E-Mail-Adresse zu.
3. Sie oder Ihre Mandantin sichern mir schriftlich zu, dass meine IBAN-Nummer auch bei Zahlungen ohne PayPal-Konto nicht mehr blockiert wird.
4. Sie oder Ihre Mandantin stimmen mir schriftlich zu, dass mein PayPal-Konto ohne mein Verschulden ins Minus geraten ist, weil PayPal mir rechtswidrig mindestens ein Abonnement untergeschoben hat, das ich beweisbar via Kommentarfeld aktiv ausgeschlossen hatte, also nicht haben wollte, was von Ihrer Mandantin jedoch aus Versehen missachtet wurde.
5. Als Rechtsfolge des vorherigen Punktes ergibt sich, dass Ihre Mandantin mir die 32,18 EUR natürlich umgehend auf mein PayPal-Konto zurückerstatten und es freigeben muss, damit ich mir das Geld auf mein Bankkonto auszahlen kann.
6. Die gesamte Angelegenheit des o. g. Aktenzeichens ist damit wechselseitig erledigt.
Können Sie dies nicht zusichern bzw. bestätigen, ist auch dieses Vergleichsangebot nichtig. Lehnen Sie mein Vergleichsangebot ab bzw. lassen es verstreichen, mache ich den Fall endgültig öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung erfolg auf meiner eigenen Webseite sowie in mindestens einem Verbrauchermagazin im Sprachraum D/A/CH. Sie hatten Sechs Jahre Zeit, eine Einigung mit mir zu finden.
Falls Sie mich gerne auf den direkten Kontakt mit Ihrer Mandantin verweisen möchten: Nein, da Sie die Forderung übernommen haben, sind Sie nun mein Ansprechpartner. Bei der Forderungsübernahme haben Sie sich auch über die vollständige Vorgeschichte informiert und es liegt Ihnen sämtlicher Schriftverkehr zwischen Ihrer Mandantin und mir vor.
Alle hier gemachten Angebote gelten nur bis 10.07.2021, 19:00 Uhr.
Robert Wallis
[...]
Darauf erhielt ich von KSP am 30.11.2021, 12:13 eine Antwort, also fünf Monate später:
Im Sinne einer außergerichtlichen Erledigung dieser Angelegenheit erklärt unsere Mandantin sich nochmals ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit folgendem, von Ihnen unterbreitetem Angebot einverstanden:
Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 32,18 bis spätestens zum 14.12.2021 auf unser unten angegebenes Bankkonto.
Bei fristgerechter Zahlung des vollständigen Vergleichsbetrages macht unsere Mandantin den darüber hinausgehenden Betrag zum obigen Aktenzeichen nicht weiter gegen Sie geltend. Ausschlaggebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.
Dieses Vergleichsangebot erfolgt ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und erstreckt sich nur auf die zu unserem obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung. Eine gleichzeitige Freischaltung Ihres PayPal Kontos ist in diesem Vergleichsangebot nicht enthalten. Wegen etwaiger künftiger Nutzungsmöglichkeiten Ihres PayPal-Kontos dürfen wir Sie bitten, sich direkt mit PayPal in Verbindung zu setzen.
Bei fruchtlosem Ablauf der in diesem Schreiben gesetzten Frist ist das Vergleichsangebot hinfällig und unsere Mandantin hält die Vergleichsverhandlungen für gescheitert. In diesem Fall werden wir ihr empfehlen, das Verfahren gegen Sie ohne erneute Ankündigung fortzusetzen.
Das bedeutet: KSP hat selbst eine Reaktionszeit von fünf Monaten, setzt mir dann aber eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. KSP schiebt die Verantwortlichkeit für die Freigabe des PayPal-Kontos zurück zu PayPal, die telefonisch wiederum auf KSP verweisen und keinerlei schriftliche Zusagen machen. Ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, eine Lapalie wie diese durch Unverantwortlichkeit jahrelang aufzuschieben, muss ich nun klären lassen.
Schauen wir mal bei Trustpilot nach, was andere Menschen über KSP Rechtsanwälte denken:

Bei 139 Bewertungen ist das Bewertungsprofil aussagekräftig.