Lösch-Praktiken von facebook dokumentiert

Auch wenn es alte Kamellen sind, muss es noch mal sauber dokumentiert werden. Beispielhaft habe ich vor drei Tagen einen neuen facebook-Account erstellt, verifiziert und damit gearbeitet (vier Gruppen-Anmeldungen, wenige Beiträge).

Heute wollte ich dann in einem Marktplatz für Autoteile meine Angebote veröffentlichen. Ohne jeden erkennbaren Zusammenhang schränkt facebook während des Einstellprozesses das Konto ein, weil ich angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen hätte. Wie man verstoßen hätte, erfährt man bekanntlich nie.

facebook schränkt Konto ein.

Nach Klick auf OK bekommt man diese Meldung.

facebook deaktiviert das Konto.

Nach Klick auf Schließen wird man ausgeloggt und kann nur noch der Entscheidung widersprechen.

facebook sperrt das Konto „vorübergehend“.

Möchte man der Entscheidung widersprechen, soll man seine Handynummer hinzufügen. Rätselhaft, denn facebook kannte meine Nummer bereits.

facebook will den SMS-Code nicht senden.

Nach mehrfacher Eingabe meiner Nummer verschickt facebook den SMS Code nicht und führt stattdessen eine 24-stündige Sperre ein, weil man schon zu viele Codes angefordert hätte.

Diese Taktik führt natürlich dazu, dass man sein Konto nie wieder entsperren lassen kann. Das Zuckerberg-Imperium nutzt einen falschen Vorwand, um eine Handynumemr ein zweites Mal zu verifizieren, sendet dann keinen SMS Code und behauptet dann, man habe bereits zu viele Codes angefordert. Das skandalträchtige facebook ist bei vielen Menschen immer noch recht angesagt, obwohl die faschistische Umgangsweise mit seinen Mitgliedern längst bekannt ist. Der einzige Grund, facebook zu nutzen sind die Gruppen zum Beispiel für Reisepartnerschaften oder Oldtimer-Teilen. Das wars dann aber auch.

Im November 2019 hatte ich zuletzt einen facebook-Account und saß auf Teneriffa, während ich den facebook-Marketplace durchscrollte. Das Profil bestand seit einigen Jahren und ich tat nichts anderes, als mir Angebote im Marketplace anzusehen. Plötzlich erschien das:

facebook sperrt Konto ohne jeden Grund.

Wer hier gerne unterstellen möchte, es lägen eben wie angegeben Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards oder Nutzungsbedingungen vor, der irrt sich. Nein, es können gar keine Verstöße vorgelegen haben. Und wenn doch, dann müsste man diese nennen können.

Gerichtsurteile bestätigen, dass die bloße Behauptung, man habe gegen eine Bedingung verstoßen, kein Grund für den Ausschluss ist. Dadurch wird auch keine Inanspruchnahme des „virtuellen Hausrechts“ begründet.

Zur allgemeinen Umgangsweise facebooks mit seinen Nutzern schauen wir einfach mal bei Trustpilot vorbei.

Bewertungen für facebook auf Trustpilot.

Bei über 11.000 Bewertungen ist das Ranking von 1,2/5,0 aussagekräftig. Aus den Bewertungen geht auch klar hervor, dass facebook nicht etwa auf Grundlage von Nutzungsbedingungen oder Standards Nutzeraccounts einschränkt oder sperrt, sondern dass es sich um reine Willkür meist ohne Zusammenhang mit einem tatsächlichen Verstoß handelt. Damit wäre alles gesagt. – Nun meine Frage an die Leser: Warum verwendet ihr noch facebook?

PayPal und KSP Rechtsanwälte, eine never ending story

Seit 2015 gängelt PayPal mich mit ihren KSP Rechtsanwälten. Eine Klärung des Falls ist nicht in Sicht. Bei einer Hauptforderung von 32,18 EUR sollte man eigentlich davon ausgehen, dass die Sache geklärt werden kann, doch weder seitens PayPal noch KSP gibt es irgendeine erkennbare Motivation, die Sache beizulegen.

Ein Verschulden trifft mich nicht. PayPal hat mir 2015 ein Abonnement untergeschoben, das ich nicht beauftragt habe. Ich hatte sogar aktiv dagegen widersprochen, was ich sowohl PayPal als auch deren Rechtsanwälten mehrfach mitgeteilt und bewiesen habe. Wenn PayPal diese Hinweise nicht berücksichtigt, wozu gibt es dann ein Kommentarfeld?

PayPal-Transaktion von 2014.

Am 06.10.2015, 17:32 schrieb ich an KSP Rechtsanwälte:

Der Negativbetrag auf dem Paypal-Konto ist entstanden, weil Paypal meinen Hinweis vom 20.05.2014 23:07 zum Transaktionscode 25W00885NJ041121K nicht gelesen hat. Zitat:

"Ich widerspreche diesem Zusatz: 'Hiermit ermächtige ich Hush Communications Canada Inc., auch zukünftig geschuldete Beträge einmalig, regelmäßig oder unregelmäßig von meinem PayPal-Konto einzuziehen.' - Die Einzugsermächtigung wird nur EINMALIG erteilt."

Am 30.04.2015 18:24, also ein Jahr später, flog der Fehler dann auf, als Paypal erneut für die o. g. Firma abbuchen wollte. Nach einigen Telfonaten war klar, dass Paypal intern ohne meine Zustimmung für eine ganze Reihe von Firmen sogenannte Abos führt, die aber nie beauftragt wurden. Natürlich widersprach ich der Bankabbuchung und löschte alle sogenannten Abos, einschließlich dem für die o. g. Firma.

Und nun verweigerte Paypal jede interne Qualitätssicherung und den Käuferschutz.

In der Konsequenz habe ich meine Geschäftsbeziehung gegenüber Paypal am 02.07.2015 18:57 außerordentlich sofort gekündigt. Zitat:

"aufgrund Ihrer falschen Abrechnungen und dem miserablen Kundenservice kündige ich hiermit außerordentlich und fristlos sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit Ihnen, der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. und aller Tochterfirmen, Mutterkonzerne usw."

Das Konto hätte also längst geschlossen sein müssen und wird offenbar trotzdem (rechtswidrig) weitergeführt.

Mein letztes Schreiben an KSP mit Vergleichsangebot vom 30.06.2021.

PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.

Ihre Nümmerchen

- Kundennummer: 1907715966027637898
- Aktenzeichen: PL1741470
- IBAN: DE55200700240090173600
- BIC: DEUTDEDBHAM
- Hauptforderung: 32,18 EUR

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Telefonate von heute, 30.06.2021. Hierbei haben Sie meinem Vergleichsangebot von 45,00 EUR bei Zahlungseingang bis 03.07.2021 mündlich zugestimmt. Mit Schrecken habe ich jedoch festgestellt, dass Sie mit Ihrem Angebot vom 23.09.2019 die Freischaltung des betroffenen PayPal-Kontos ausdrücklich nicht einschließen. Unter diesen Umständen ziehe ich das heutige Vergleichsangebot hiermit wieder zurück, mache Ihnen aber ein neues Angebot:

1. Ich begleiche die Hauptforderung von 32,18 EUR innerhalb von 5 Werktagen nach Ihrer Annahme.

2. Sie oder Ihre Mandantin sichern mir schriftlich die Freigabe des PayPal-Kontos mail@*********.** und die Umschreibung auf meine aktuelle E-Mail-Adresse zu.

3. Sie oder Ihre Mandantin sichern mir schriftlich zu, dass meine IBAN-Nummer auch bei Zahlungen ohne PayPal-Konto nicht mehr blockiert wird.

4. Sie oder Ihre Mandantin stimmen mir schriftlich zu, dass mein PayPal-Konto ohne mein Verschulden ins Minus geraten ist, weil PayPal mir rechtswidrig mindestens ein Abonnement untergeschoben hat, das ich beweisbar via Kommentarfeld aktiv ausgeschlossen hatte, also nicht haben wollte, was von Ihrer Mandantin jedoch aus Versehen missachtet wurde.

5. Als Rechtsfolge des vorherigen Punktes ergibt sich, dass Ihre Mandantin mir die 32,18 EUR natürlich umgehend auf mein PayPal-Konto zurückerstatten und es freigeben muss, damit ich mir das Geld auf mein Bankkonto auszahlen kann.

6. Die gesamte Angelegenheit des o. g. Aktenzeichens ist damit wechselseitig erledigt.

Können Sie dies nicht zusichern bzw. bestätigen, ist auch dieses Vergleichsangebot nichtig. Lehnen Sie mein Vergleichsangebot ab bzw. lassen es verstreichen, mache ich den Fall endgültig öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung erfolg auf meiner eigenen Webseite sowie in mindestens einem Verbrauchermagazin im Sprachraum D/A/CH. Sie hatten Sechs Jahre Zeit, eine Einigung mit mir zu finden.

Falls Sie mich gerne auf den direkten Kontakt mit Ihrer Mandantin verweisen möchten: Nein, da Sie die Forderung übernommen haben, sind Sie nun mein Ansprechpartner. Bei der Forderungsübernahme haben Sie sich auch über die vollständige Vorgeschichte informiert und es liegt Ihnen sämtlicher Schriftverkehr zwischen Ihrer Mandantin und mir vor.

Alle hier gemachten Angebote gelten nur bis 10.07.2021, 19:00 Uhr.

Robert Wallis
[...]

Darauf erhielt ich von KSP am 30.11.2021, 12:13 eine Antwort, also fünf Monate später:

Im Sinne einer außergerichtlichen Erledigung dieser Angelegenheit erklärt unsere Mandantin sich nochmals ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit folgendem, von Ihnen unterbreitetem Angebot einverstanden:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 32,18 bis spätestens zum 14.12.2021 auf unser unten angegebenes Bankkonto.

Bei fristgerechter Zahlung des vollständigen Vergleichsbetrages macht unsere Mandantin den darüber hinausgehenden Betrag zum obigen Aktenzeichen nicht weiter gegen Sie geltend. Ausschlaggebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.
Dieses Vergleichsangebot erfolgt ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und erstreckt sich nur auf die zu unserem obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung. Eine gleichzeitige Freischaltung Ihres PayPal Kontos ist in diesem Vergleichsangebot nicht enthalten. Wegen etwaiger künftiger Nutzungsmöglichkeiten Ihres PayPal-Kontos dürfen wir Sie bitten, sich direkt mit PayPal in Verbindung zu setzen.

Bei fruchtlosem Ablauf der in diesem Schreiben gesetzten Frist ist das Vergleichsangebot hinfällig und unsere Mandantin hält die Vergleichsverhandlungen für gescheitert. In diesem Fall werden wir ihr empfehlen, das Verfahren gegen Sie ohne erneute Ankündigung fortzusetzen.

Das bedeutet: KSP hat selbst eine Reaktionszeit von fünf Monaten, setzt mir dann aber eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. KSP schiebt die Verantwortlichkeit für die Freigabe des PayPal-Kontos zurück zu PayPal, die telefonisch wiederum auf KSP verweisen und keinerlei schriftliche Zusagen machen. Ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, eine Lapalie wie diese durch Unverantwortlichkeit jahrelang aufzuschieben, muss ich nun klären lassen.

Schauen wir mal bei Trustpilot nach, was andere Menschen über KSP Rechtsanwälte denken:

KSP Rechtsanwälte bei Trustpilot.

Bei 139 Bewertungen ist das Bewertungsprofil aussagekräftig.

Die Doppelmoral der Goldman Morgenstern & Partners LLC

Die Firma Goldman Morgenstern & Partners Llc, bekannt als Finanznachrichtendienst GoMoPa, ermittelt einerseits im Bereich des grauen Kapitalmarkts, diffamiert aber andererseits auch für ihre Auftraggeber unliebsame Firmen und spricht Warnungen aus. (Vergl. LG Berlin vom 31.08.2010, Az. 27 O 658/10.)

Ende Januar 2015 meldete sich bei mir ein Herr Sebastian Sanders mit einer Telefonnummer aus den USA und redete etwas von einem Internetartikel. Ich bat ihn, mir sein Anliegen doch bitte per Mail mitzuteilen. Seine Telefonnummern, mit denen er anrief waren 001–3156364583 und 001–5306366695, seine E-Mail-Adresse redaktion@gomopa.net.

Während ich ihn am Telefon inhaltlich kaum verstand, war nach seiner E-Mail klar: Er wollte erwirken, dass ich einen Internetartikel entferne, den ich gar nicht geschrieben und nicht veröffentlicht hatte. Wie ist das machbar? In dem beanstandeten Artikel, den ich entfernen soll, wird das Geschäftsmodell der Firma Operational Dynamics mit dem Inhaber David Gernert (auch CEO der Firma CNCN — Contract Consulting) kritisiert. Damit ich mich hier nicht an irgendetwas schuldig mache, verlinke ich den Artikel nicht. Trotzdem wurde ich von Operational Dynamics aufgefordert, den Blog mit diesem Artikel zu entfernen, obwohl dieser gar nicht von mir stammt.

In einer E-Mail schrieb David Gernert am 19.02.2015 an mich, es würden alle „Warnungen“ über mich gelöscht, wenn ich den genannten Blog löschen würde. Ich hätte ihm dann ja nichts mehr getan.

Ich habe jedoch natürlich keine Einflussmöglichkeit auf irgendwelche Webblogs, außer meinem eigenen. Die Forderung von GoMoPa war also nicht erfüllbar. Dies machte ich ihm telefonisch und per Mail deutlich; und er mir widerum, dass er etwas anderes glaube. Sein Recht auf freien Glauben wollte ich ihm dann aber lassen; Glaubensfreiheit gilt in den USA genauso wie in Deutschland.

Ein paar Wochen später meldete sich GoMoPa auch noch bei meinen Bekannten telefonisch, um mitzuteilen, dass die GoMoPa-Redaktion einen hässlichen Artikel über mich geschrieben hätte. Davon sind zwar nur die ersten Sätze lesbar — will man den Rest lesen, muss man sich für ein Forum registrieren — trozdem ist schon aus dem Anfang zu erkennen, dass GoMoPa einen frei erfundenen Erfahrungsbericht über meine Dienstleistungen geschrieben hatte. Tatsächlich habe ich weder für GoMoPa noch für CNCN oder einen ihrer Geschäftsführer oder Mitarbeiter gearbeitet, und umgekehrt ebenso wenig.

Ich finde es ein bisschen zum Schmunzeln, wie man ein rein lokal arbeitendes ITK-Service Unternehmen zu diffamieren versucht. Mit welchem Ziel? Was hat man dort davon? Ist man sich nicht darüber im Klaren, dass solche Schüsse auch nach hinten losgehen können?

GoMoPa — Goldman, Morgenstern & Partners

Gründer und Geschäftsführer Klaus Maurischat ist ebenso wie Mitgründer Mark Vornkahl bereits wegen Betrugs verurteilt. Der 2006 rechtskräftig verurteilte Maurischat gab gegenüber dem Handelsblatt weitere Verurteilungen zu (Handelsblatt vom 07.04.2010). Die Firma Goldmann Morgenstern & Partners Consulting LLC gibt ihren Firmensitz zwar in New York an; die GoMoPa GmbH arbeitet aber von Berlin aus. Die Telefonnummern mit 001 beginnend täuschen also.

Laut ZEIT Artikel arbeitet die GoMoPa auch im Bereich der gewerblichen Erpressung. Ein ehemaliger Mitarbeiter von GoMoPa beschreibt in dem Artikel das Treiben seines früheren Arbeitgebers als…

„[…] ausgeklügeltes Schutzgeld-Geschäftsmodell. […] Entweder die betroffenen Unternehmen zahlen, oder Gomopa zerstört ihren Ruf so gründlich, dass sie keine Geschäfte mehr machen können.“

Quelle: ZEIT Online, PDF

In einem anderen Artikel bei regensburg digital heißt es:

Unserer Redaktion liegen Aussagen und Unterlagen mehrerer Unternehmen aus dem grauen Kapitalmarkt vor, die zumindest den Verdacht nahelegen, dass es GoMoPa weniger um das Geld der Anleger, denn um das eigene Bankkonto geht.

Quelle: regensburg-digital

Update vom 06.03.2015

Der betreffende Blog-Artikel scheint verschwunden zu sein und die zahlreichen Verleumndungen, Diffamierungen und Rufschädigungen gegen mich, jeweils völlig ohne Wahrheitsgehalt, ebenfalls. Doch das sollte offenbar nicht alles sein: Herr Sanders meldete sich heute erneut und fordert nun die Löschung dieses Artikels. Angeblich hätte er schon mehrfach dazu aufgefordert und meine Zusage erhalten. Beides ist bisher nicht der Fall gewesen; weder hatte er mich zuvor aufgefordert, noch habe ich dazu eine Zustimmung gegeben. Dieser Artikel ist ein Erfahrungsbericht, der die tatsächlichen Geschehnisse widergibt. Warum sollte ich ihn wieder löschen?

Generell kann man nur jedem, über den Unwahrheiten ohne Wahrheitsgehalt verbreitet werden, dazu raten, dies abzumahnen und/oder Strafanzeige zu stellen.

Update vom 13.03.2015

Der „Informationsdienst“ GoMoPa soll am 16.08.2010 in einer sogenannten Pressemitteilung suggeriert haben, dass ein Vorstandsmitglied der IMMOVATION AG für den Sturz und das Karriereende des früheren brandenburgischen Ministers Professor Dr. Kurt Schelter durch Immobiliengeschäfte verantwortlich sei. Die Kasseler IMMOVATION Immobilien Handels AG sei lange Zeit einer anhaltenden Schmutzkampagne seitens GoMoPa ausgesetzt gewesen. Zum einen hätte Professor Dr. Schelter bestätigt, dass es eine Verbindung zwischen ihm und der Immovation nicht gebe; zum anderen hätte GoMoPa diesen fälschlicherweise als Finanzminister bezeichnet. Tatsächlich sei er jedoch Justizminister gewesen. Die am 24.08.2010 beim Landgericht Berlin beantragte einstweilige Verfügung gegen Goldmann Morgenstern & Partners Consulting LLC (New York) und die GoMoPa GmbH (Berlin) hatte Erfolg. Am 31.08.2010 wurde die einsweilige Verfügung erwirkt (Az.: 27 O 658/10). Die Gomopa GmbH hatte sich verpflichtet, eine Vielzahl von schmähenden und grob falschen Informationen nicht mehr zu verbreiten. (Quellen: Eigene Recherchen und wallstreet online, Links auf Nachfrage entfernt)

E-Mail vom 19.09.2015 14:42 an support-de@google.com

Google Inc.
Mr. Larry Page
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar und März 2015 veröffentlichte die Firma „Goldman Morgenstern & Partners LLC“ Behauptungen über mich im Internet, bei denen es sich um vorsätzliche Lügen wider besseren Wissens, Verleumndungen, Beleidigungen und in der Folge um Rufschädigung und Geschäftsschädigung handelte. Ich rede also nicht von Missverständnissen, sondern von den eben genannten, strafbaren Handlungen, die als einziges Ziel hatten, mich beruflich zu schädigen. Es handelte sich auch nicht um Erfahrungsberichte, sondern um freie Erfindungen bzw. Märchen. Somit kann KEIN öffentliches Interesse an den erfundenen Berichten bestehen. [Nachtrag: Außer diese wären auf einer Webseite für schlechte Märchen veröffentlicht.]
Eine Strafverfolgung ist aber aussichtslos, da diese Firma ihren wahren Firmensitz verheimlicht oder verschleiert. Die auf gomopa.net genannte Anschrift ist nicht zustellfähig, ebenso die durch die Presse bekannten Anschriften in Deutschland (Berlin).
Die Veröffentlichungen wanderten dann auf der Webseite von GoMoPa in ein geschlossenes Forum, so dass man nicht mehr unbedingt von Ver-öffentlich-ungen sprechen konnte. Durch die Google Webmaster Tools erreichte ich die teilweise Löschung aus dem Google Cache und dem Google Suchindex.
Heute suchte ich jedoch über einen amerikanischen Proxy mit Google nach „Wallis Gomopa“ und fand dieselben Lügen erneut. Diese befinden sich teilweise noch öffentlich auf der GoMoPa-Webseite, teilweise aber auch noch im Google Cache.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Google als Suchmaschinenanbieter, Datenspeicher und Datenverarbeiter und die Google vertretende, natürliche Person, der Vorstandsvorsitzende Larry Page, zurzeit Mittäter einer Straftat sind und fordere Sie deshalb auf, bis spätestens 30.09.2015, 19:00 MESZ (GMT + 2:00), die Einträge restlos zu entfernen. Bei fruchtlosem Versteichen dieser Frist behalte ich mir vor, sämtliche Ihrer Rechenzentren (weltweit) legitimerweise zu zerstören und außergerichtlich einen Betrag von 50.000 EUR zu berechnen. Hiervon werde ich jeweils die Hälfte einer Organisation, Verein oder einem Projekt meiner Wahl spenden.
Davon unabhängig weise ich darauf hin, dass ich Ihrer Firma noch nie das Recht gegeben habe, Dinge über mich zugänglich zu machen, die ich nicht selbst im Internet veröffentlicht habe. Bei jedem weiteren Verstoß hiergegen behalte ich mir vor, sämtliche Ihrer Rechenzentren (weltweit) legitimerweise zu zerstören und außergerichtlich einen Betrag von 50.000 EUR pro Fall zu berechnen. Hiervon werde ich jeweils die Hälfte einer Organisation, Verein oder einem Projekt meiner Wahl spenden.
Ich erwarte die unverzügliche Beseitigung der oben angesprochenen Lügen und Märchen.
Automatische Antworten auf diese E-Mail werde ich unbeachtet lassen, da ich nicht mit Maschinen kommuniziere. Die Relevanz dieser E-Mail wird nicht herabgesetzt, indem darauf mit Maschinen bzw. Robotern geantwortet wird. Es gelten die o. g. Fristen.
Mit freundlichem Gruß,
Robert Wallis

Selbstverständlich blieb diese Mail ohne jede Antwort.

Update vom 10.12.2018

Die Plattform Medium.com, bei der dieser Artikel zuerst erschien und lange online war, löschte den Artikel und schob dafür allgemeine Begründungen vor. Auch auf Nachfrage, gegen welche Grundsätze der Artikel verstieße, erhielt ich von Agatha und Barbara nie eine Antwort. Daher habe ich den Artikel am 28.02.2019 bei steemit zur Verfügung gestellt.

Weitere Artikel zum Thema

Nutzung von WhatsApp: Meist Rechtswidrig, Abmahnungen berechtigt

Manche Menschen haben sich ja zu Recht von den Massenmedien verabschiedet. Seltsam nur, dass diese dann WhatsApp auf ihrem Smartphone nutzen, als wäre nichts gewesen. Gründe gegen WhatsApp:

  1. WhatsApp musste gerichtlich dazu gezwungen werden, seine AGB’en auch auf Deutsch bereitzustellen. Geht’s noch?
  2. Die Übermittlung des gesamten Adressbuchs an WhatsApp ist technisch unnötig und widerspricht klar der DSGVO.
  3. Demnach verstößt der Anbieter wissentlich gegen europäisches Datenschutzrecht. Dies weiß nicht nur der Anbieter, sondern durch die öffentliche Berichterstattung auch jeder Nutzer.
  4. Ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook ist nicht möglich, obwohl Gerichte diese Praxis bereits mehrfach untersagt haben (Stand 11/2019).

In der Vergangenheit habe ich mehrfach über die Folgen der Nutzung dieses Messengers berichtet. Im Folgenden liste ich sämtliche mir bekannten rechtlichen Bewertungen auf. Dabei handelt es sich um Gerichtsurteile, zitierte Artikel und Zitate von Personen.


Das Berliner Kammergericht verpflichtet WhatsApp zu (etwas) mehr Transparenz. Unter anderem muss der Messenger seine komplexen Nutzungsbedingungen nun auch in deutscher Sprache zugänglich machen.

Quelle: Netzpolitik.org vom 17.05.2016

Ingo Dachwitz für Netzpolitik.org

Wer den Messenger-Dienst „WhatsApp“ nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen. Wer durch seine Nutzung von „WhatsApp“ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Quelle: Bürgerservice Hessenrecht
Weitere Informationen: dejure.org

Beschluss des Amtsgericht Bad Hersfeld vom 20.03.2017 mit Aktenzeichen F 111/17 EASO

Es liegt in der Hand von WhatsApp, das automatisierte Auslesen der Adressbücher zu beenden oder zumindest dem Nutzer die Möglichkeit zu lassen, nur von ihm markierte Adressdaten weiterzuleiten, für die er dann eine Einwilligung eingeholt hat. [Anmerkung: Diese Möglichkeit bietet WhatsApp jedoch bis heute nicht.]

Quelle: ZEIT ONLINE vom 27.06.2017

Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter für Hamburg

Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hat mit Verweis auf ein Gerichtsurteil davor gewarnt, Whatsapp privat zu nutzen. 99 Prozent seiner deutschen Nutzer verhielten sich „deliktisch“, wenn sie den Dienst nutzen, sagte Hasse am Mittwoch bei der Vorstellung seiner Tätigkeitsberichte für 2016 und 2017. Denn wer Whatsapp nutze, erlaube dem Dienst, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand Whatsapp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem zugestimmt hätten. Da es solche vollständigen Einwilligungen aber in der Realität praktisch nie gebe, sei die Nutzung des Dienstes in der Regel rechtswidrig, sagte Hasse. Diese Sicht von Datenschützern habe 2017 auch das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Urteil bestätigt. „Diese Entscheidung betrifft alleine Privatleute“, sagte Hasse.

Quelle: Heise Online vom 28.02.2018

Lutz Hasse, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Thüringen, am 28.02.2018

Schon letztes Jahr schätzte Rechtsanwalt Christian Solmecke für CHIP das Urteil ebenfalls als kritisch ein: Er vertrete „bereits seit längerem die Ansicht, dass Nutzer sich illegal verhalten, wenn sie die Daten an das Unternehmen weitergeben“. Im Ergebnis „ist es potenziell tatsächlich möglich, andere Nutzer abzumahnen.“ Fälle, in denen es bereits zu einer Abmahnungen gekommen ist, seien nicht bekannt – das könne sich nach dem nun ergangenen Urteil aber ändern.

Quelle: CHIP vom 04.03.2018

Rechtsanwalt Christian Solmecke

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Matutis, geht davon aus, dass die Nutzung von WhatsApp durch Unternehmen nach Inkrafttreten der DSGVO rechtswidrig sein wird. Denn Unternehmer die WhatsApp nutzen, geben der App automatisch Zugriff auf die im Handy gespeicherten Kontakte. Hierbei handelt es sich um die Übertragung personenbezogener Daten an ein Unternehmen in den USA. Grundsätzlich sei dies nur mit vorheriger Einwilligung des entsprechenden Kontaktes möglich. „Erfolgt keine Einwilligung, handelt es sich um Datenweitergabe, die gegen Art. 6I DSGVO verstößt. Zudem stellt die Weitergabe eine Auftragsdatenverarbeitung dar. Eine solche Weitergabe erfordert zwingend einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Unternehmer und WhatsApp.“ Typischerweise werde diese Voraussetzung aber nicht erfüllt und Unternehmen nutzen damit WhatsApp rechtswidrig, wenn die DSGVO vollständig in Kraft tritt.

Quelle: IP Insider vom 18.05.2018

Cornelius Matutis, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, im Interview mit Dr. Stefan Riedl von IP Insider am 18.05.2018

Die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, warnt vor möglichen Folgen: Sowohl nach jetzigem als auch nach dem neuen Datenschutzrecht [DSGVO] handle es sich bei der Weitergabe solcher Daten „ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, sagte sie der „Welt“. Ab Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai könnten solche Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Betroffenen riet Hansen, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.

Quelle: NEUE OZ vom 21.05.2018

NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG vom 21.05.2018

Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen.

Quelle: Handelsblatt, SPIEGEL, ZEIT, ZEIT

Elmar Degenhart, Vorstandschef Continental, am 05.06.2018

Zum Beispiel WhatsApp. Der Messenger-Dienst, der bekanntlich zu Facebook gehört, verstößt aus meiner Sicht an mehreren Stellen ganz klar gegen europäisches Recht. Und damit meine ich nicht nur, dass WhatsApp-Daten ungefragt und in großem Umfang von Facebook verwendet werden. Klar gegen Europarecht verstößt der Umstand, dass alle, die den Dienst nutzen wollen, ihre kompletten Kontakte an WhatsApp übertragen müssen – obwohl diese Daten für die eigentliche Funktionalität von WhatsApp überhaupt nicht erforderlich sind. Und das Problem dabei ist: In die Übertragung kann ich gar nicht in vollem Umfang wirksam einwilligen, da es sich ja sich auch um Daten Dritter handelt. […]

Quelle: Legal Tribune Online vom 21.12.2018

Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, am 21.12.2018, im Interview mit Legal Tribune Online (LTO)

Tim Wu entschuldigte die Regierung Barack Obamas, in der er selber ein Berater für Wettbewerb war, für ihr mangelndes Vorgehen gegen Facebook: „Als Mark Zuckerberg zur Federal Trade Commission kam und sagte: ‚Oh, es tut mir so leid wegen der Verstöße gegen den Datenschutz, aber ich bin ein junger Mann. Ich wusste nicht, was ich tat. Wir werden es nie wieder tun‘, glaubte ihm jeder und wir ließen unsere Klagen gegen ihn fallen. Aber in Wirklichkeit wurden wir reingelegt.“

Quelle: Netzpolitik.org vom 11.07.2019

Tim Wu, ehemaliger Obama-Berater, fordert die Zerschlagung von Facebook

Nach Ansicht der LfD Niedersachsen stellt der Einsatz von WhatsApp einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 DSGVO dar, nach dem der Datenschutz durch die Gestaltung der Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet werden muss. Das automatische Synchronisieren der Adressbuchdaten durch WhatsApp verstoße gegen das Gebot der Datensparsamkeit aus Art. 5 Abs. 1 c DSGVO. WhatsApp stellt keine Möglichkeit bereit, diese Übermittlung zu deaktivieren, auf einzelne Kontaktgruppen zu beschränken oder sonst die Übermittlung zu konfigurieren. Zum anderen werde mit WhatsApp ein Anbieter ausgewählt, der personenbezogene Daten in einer Art und Weise verarbeitet, die mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen sei. Unternehmen, die WhatsApp ohne Weiteres einsetzen, ergreifen damit gerade nicht geeignete und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. […]

Quelle: Legal Tribune Online vom 03.08.2019

Tobias Neufeld LL.M. für Legal Tribune Online (LTO)

Wie kann ich WhatsApp legal nutzen?

Sie möchten die App völlig legal benutzen? Dann müssen Sie das hier tun:

  1. Sie holen von jedem Ihrer Kontakte eine schriftliche Einverständniserklärung ein, die Sie berechtigt, die Telefonnummer und den Namen mit WhatsApp und dem Facebook-Konzern zu teilen. Sie benötigen die Einverständniserklärung von jedem Ihrer Kontakte, also auch von denen, die kein WhatsApp nutzen, da dieses ja sämtliche Kontakte überträgt.
  2. Da Sie nicht wissen, ob die Inhaltsverschlüsselung seitens des Anbieters umgangen werden kann (private Schlüssel liegen schließlich auf den Servern), holen Sie von Ihren Kontakten auch das Einverständnis ein, dass Kommunikationsinhalte mitgelesen und ausgewertet werden können.
  3. Alternativ zu (1.) können Sie auch ein separates Mobiltelefon nutzen, auf dem keinerlei Kontakte gespeichert sind. Dann können Sie jedoch in WhatsApp niemanden anschreiben. Wie unpraktisch.
  4. Alternativ zu (1.) nutzen Sie ein separates Mobiltelefon und reduzieren dort die Kontakte auf diejenigen, von denen Sie eine Einverständniserklärung tatsächlich erhalten haben.
  5. In allen Fällen müssen Sie nun noch mit WhatsApp einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen. Viel Spaß dabei. Sollte sich WhatsApp tatsächlich bei Ihnen melden, wäre ich an der Antwort sehr interessiert.

Fazit

Im geschäftlichen Umfeld hat WhatsApp nichts zu suchen. Firmen wie Continental und BMW haben die App nicht aus Spaß unternehmensweit verboten! Auch im privaten Umfeld dürfte der WhatsApp-Gebrauch rechtswidrig sein. Dass Abmahnungen eher unwahrscheinlich sind, ist nur ein vorübergehender Trost, denn sie sind nicht undenkbar und wären berechtigt. Denn wenn der Nutzer den AGB’en von WhatsApp zutimmt, ist das keine Entschuldigung für die rechtswidrige Weitergabe von perönlichen Daten an WhatsApp/Facebook, sondern sogar ein ignorantes Verhalten wider besseren Wissens, das vor Strafe nicht schützen kann. Grober Unfug und in jedem Fall unnütz ist die Aussage vieler WhatsApp-Nutzer, dass andere Nutzer ja denselben Bedingungen zugestimmt hätten. Dritte haben dem nämlich nicht zugestimmt, ihre persönlichen Daten werden aber trotzdem und ohne Zustimmung an den Anbieter übermittelt.

Weitere Quellen

Die Methoden von 123recht.net der QNC GmbH

Das Forum von 123recht.de habe ich mir mit einem Bekannten 2017 genau angesehen. Im Forum sind einige Trolle aktiv, die dabei aktivsten Nutzer waren damals „Sir Berry“ und „Harry van Sell“. Insbesondere haben diese es abgesehen auf Beiträge, in denen tatsächliches Unrecht zum Vorschein kommt. Die Fragesteller werden dann so gut es geht persönlich diffamiert, und ihnen ein Rechtsverschulden untergeschoben, das gar nicht besteht. Kritische Aspekte, die die Fragesteller entlasten würden, werden absichtlich ausgeblendet. Jede Kritik an diesem Verhalten wird direkt lächerlich gemacht und Nutzer gesperrt. Die Methode hat System und wurde über Monate hinweg beobachtet. Auf Anfrage sagte mir die QNC GmbH, dass sogenannte freie Mitarbeiter in den Foren eingesetzt würden. Was das erklärt oder rechtfertigt, ist mir unbekannt.

123recht.net betreibt ein Forum, in dem jede und jeder rechtliche Fragen und Sachverhalte posten kann. Rechtsberatung findet dort zwar nicht statt, da diese allgemein so nicht erlaubt ist, allerdings würde man als Laie natürlich trotzdem sachbezogene Hinweise und Tipps erwarten.

Nun habe ich die Feststellung gemacht, dass Themen, deren Diskussion wirklich wichtig wäre, von den Moderatoren mal lächerlich gemacht, mal voreilig geschlossen, und mal auch ganze Nutzer sofort gelöscht werden, sobald die Beiträge nicht einer politischen Korrektheit entsprechen.

Ein Beispiel: Eine Studentin mit dem Benutzernamen erbse25 fragt nach dem Umgang mit ihrer Krankenkasse. erbse25 ist sogenannter “Frischling”, also noch nicht lange bei 123recht angemeldet. Unbeabsichtigt ist sie in eine knifflige Lage geraten, weil ihre Krankenkasse 2-3 Jahre später plötzlich ausgerechnet haben will, dass sie doch nicht familienversichert gewesen sein durfte, weil sie damals angeblich zu viel verdient hätte, und nun Beiträge in Höhe von 2.000€ rückwirkend nachzahlen soll. Keine der Antworten auf die Fragen von erbse25 hinterfragt die Berechnung der Beitragsnachzahlungen oder die Grundlage, aufgrund der die Krankenkasse ihre Sicht geändert hat. Stattdessen werden im vorletzten Beitrag der Diskussion üble und vermutlich strafbare Unterstellungen von dem erfahrenen Mitglied Sir Berry gemacht:

400 € für die Wohnung aber keine 20 € für die Ratenzahlung, obwohl die Forderung aus unerlaubter Handlung (Täuschung hinsichtlich Familienversicherung) resultiert.

Quelle: 123recht.net

Hier wird also der Vorsatz “Täuschung” unterstellt, obwohl die Fragestellerin diesen Vorsatz bestreitet.

weil du eigene Prioritäten hinsichtlich der Verteilung des Dir zur Verfügung stehenden Geldes setzt.

Quelle: 123recht.net

Wie erbse25 vorher bereits geschrieben hatte, hat sie keinen Cent übrig. Somit kann es sich hier nicht um falsche Prioritäten handeln. Sir Berry hat offenbar nicht verstanden, dass die Frage und die Rahmenbedingungen immer vom Fragesteller festgelegt werden und von niemandem anders. Lebensphilosophische Tipps sind zwar nicht pauschal etwas Falsches, gehen aber doch am Thema vorbei. Sinnvolle Tipps können nur gemacht werden, wenn die Fragestellung und die Umgebungsbedingungen akzeptiert werden. Denn sonst würde es sich nicht um ein Forum zu rechtlichen Fragen, sondern um eines zu Lebensberatungen handeln.

Weiter geht es mit Belehrungen darüber, wie gut das Krankenversicherungswesen für jeden von uns ist. Der erpresserische Faktor mit dem Strafrecht ist natürlich nur nebensächlich:

Passiert doch mal was und man bezieht Leistungen, die wegen der Notfallabsicherung nicht von der KK ersetzt werden und kann diese dann nicht bezahlen, rutscht man ins Strafrecht ab.

Quelle: 123recht.net

Wo das steht, wird nicht genannt. Ob sich nicht viel eher die KK strafbar machen würde, sollte man hier besser nicht fragen. Denn die ist ohnehin nicht haftbar, oder nur wenn man einen Prozess gegen diese anstrengen würde. Schreibtischtäter verstecken sich nun mal gerne hinter ihren nicht unterschriebenen maschinellen Ausdrucken.

Nach diesen unsachlichen Entgleisungen wurde das Thema geschlossen. Dies nahm ich zum Anlass und eröffnete einen neuen Beitrag mit dem Titel “Re: Krankenkasse droht Mitgliedschaft zu beenden.” Mein Beitrag wurde von Harry van Sell beantwortet, der so tut, als könne man im Forum von 123recht nur Laien erwarten. Die Unterstellungen seines Kollegen findet er harmlos.

Mein Account wurde sogleich gesperrt; meine Frage und seine Antwort hingegen blieben weiterhin online. Natürlich ist das Absicht, denn meine Nachfrage sollte gezielt lächerlich gemacht bzw. diskreditiert werden. Für die Öffentlichkeit sollen berechtigte Nachfragen verunglimpft werden, während man selbst gesperrt und somit nicht mehr darauf reagieren können soll.

Inzwischen habe ich diese Erfahrungen bei 123recht zum wiederholten Mal gemacht. Es sieht danach aus, als käme es auch nicht darauf an, was oder wie man schreibt, sondern alleine darauf, ob ein Beitrag einer politischen Korrektheit entspricht oder nicht. Grundsätzlich werden ernsthafte Fragen bei Problemen mit Krankenversicherungen immer so hingestellt, als sei der Fragesteller selbst schuld, egal ob er es wirklich ist oder nicht. Das Verhalten der Kassen wird nicht angezweifelt. Schaut man sich das Forum für Versicherungsrecht an und steigt man 1/2 Stunde in die Diskussionen ein, werden Stammmitglieder wie Harry van Sell und Sir Berry immer bevorzugt. Diese können sich Beleidigungen, Verleumdungen, Unterstellungen, Diffamierungen leisten, während die fragenden Benutzer gerne zurecht gewiesen und gerne auch mal gelöscht werden. Am Ende bleiben die Kommentare der genannten Stammmitglieder stehen, so dass die Fragenden in schlechtem Licht verbleiben.

Ein freundliches Telefonat mit dem Anbieter QNC GmbH ergab leider nicht mehr als Beschwichtigungen und den Hinweis, man solle in solchen Fällen doch bitte die Funktion “Verstoß melden” nutzen. Diese Meldungen würden nicht bei den Moderatoren des Forums, sondern direkt bei den Admins landen. Blöd ist nur, dass man diese Funktion nur nutzen kann, solange der eigene Account noch nicht gelöscht wurde. Nicht registrierte Benutzer sehen diese Funktion gar nicht erst. Ein Schelm wer dahinter nun ein System vermutet. Tatsächlich kann ein Moderator den Account löschen, und dann kann man eben diese Funktion auch nicht mehr nutzen. Die QNC GmbH teilte mir übrigens mit, dass Harry van Sell ein “freier” Mitarbeiter sei, was auch immer das genau bedeuten oder rechtfertigen mag.

Ein Blick in die Bewertungen über 123recht von Dooyoo offenbart so einige Nutzererfahrungen:

  • Anni schrieb am 23.02.17: “Ich finde das Forum einfach grausam. Nach eine Anfrage erhielt ich 2–3 vernünftige Antworten, aber sonst nur Erklärungen, was “ich falsch” getan habe ich der Situation und nicht direkt was ich damit hätte machen können. Ich habe selten so ein schlimmes Forum erlebt. Also, wirklich nicht zu empfehlen. Furchbar.”
  • Elina218 schrieb am 10.01.16: “…Teilweise (oft) wird dem Fragesteller aber nur die eigene Meinung mitgeteilt oder noch schlimmer, wird er mit Vorwürfen und arroganten Bemerkungen konfrontiert. Schade, dass kein Administrator auf den Umgang in diesem Forum zu achten scheint.”
  • Bergmann123 schrieb am 21.06.15: “Die Erfahrungsberichte derer, die Kritik äußern geben genau wieder, was sich dort abspielt. Ich bin selbst Jurist […] Die grausigen Antworten, Selbstdarstellungen und der absolut mangelnde Hintergrund an Fachwissen sollten jedem Warnung sein. Es ist exakt so, dass ab der Stelle Accounte gesperrt werden oder die Unterhaltung geschlossen wird, wo zu Tage tritt, dass das Auftragschmierteam nicht mehr weiter weiß. Dabei wäre es so einfach. Internet, Stichwortsuche und auf juristischen Portalen und Gesetzbüchern nachschlagen. Die Fragesteller sind oft deutlich besser informiert als die Dauerschreiber, denen die Gabe fehlt, den Kern herauszufinden. […]”
  • Masse ist nicht Klasse schrieb am 13.10.14: “Mittlerweile ist man auf dieser Plattform dazu übergegangen, unangenehme Posts, sprich Stellungnahmen die schlüssig sind, einfach ganz zu löschen. Obwohl keine Beleidigungen vorliegen und man einen Fakt demokratisch diskutieren will, wird man Mundtot gemacht und das Recht auf Meinungsfreiheit somit mit Füssen getreten.Wer den User Harry van Sell, der hier im Minutentakt zu allem seine Meinung sagt, kritisiert, wird sofort gesperrt. Der Mann gibt seinen Senf pro Woche etwa 180–200 Mal und hat schon weit über 26000 Posts. Wer hier Hilfe sucht, dem ist nicht zu helfen.”

Nun auch von mir ein weiser Rat (an die Betreiber der Seite 123recht): Die Methoden, mit denen Ihre Moderatoren versuchen “aufzuräumen”, sind langweilig und verlogen. Jeder, der sich etwas länger einliest, wird sie erkennen. Ich an Ihrer Stelle würden das Forum schließen und mir Mitarbeiter suchen, die nicht aus dem Hinterhalt agieren und eine faire Diskussion zulassen.

Aus den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Beispiele, die das beschriebene Verhalten der Moderatoren in diesem Forum bestätigen würden. Zahlreiche Berichte auf Dooyoo bestätigen meine Beobachtungen. Dies ist kein Rache-Artikel, sondern der offenbar einzige Weg, die Geschäftsführung der Firma auf ihre Missstände aufmerksam zu machen. E-Mails wurden bisher noch nie beantwortet.